Als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) informiert der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz für 2022. Der Beitrag im Jahr 2021 lag bei 0,6 ‰ und aktuell geht der PSV davon aus, dass er in 2022 höher ausfallen wird, aber sein langjähriges Mittel von 2,7 ‰ nicht überschreiten werde.
Insolvenzgeschehen auf Vorjahresniveau
Der PSV berichtet in seiner aktuellen Mitglieder-Information, dass die Anzahl der Insolvenzen in den ersten Monaten des Jahres 2022 etwa auf Vorjahresniveau gelegen habe, das Schadenvolumen sei leicht gesunken. In diesem Jahr sei mit weniger entlastenden Effekten zu rechnen als im Vorjahr, auch aufgrund der steigenden Zinsen sowie der aktuellen Entwicklung an den Kapitalmärkten. Der erwartete Beitragssatz sei aber ausdrücklich eine unter Vorbehalt stehende Prognose, da man im weiteren Jahresverlauf mehrere Großschäden (durch Kriegsfolgen oder Corona-Entwicklungen) mit entsprechenden Schadenvolumina erwarte und diese einen höheren Beitragssatz erforderlich machen könnten.
Beitragshistorie
Der Beitragssatz des PSV bewegte sich zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009) in den bisherigen 48 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,51 ‰[1].
Sicherung von Pensionskassen
Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen gilt in 2022 ein zusätzlicher zum regulären Beitrag anfallender Beitragssatz in Höhe von 1,5 ‰, der bis einschließlich 2025 zu zahlen ist. Dieser Beitrag dient ausschließlich des Aufbaus eines Ausgleichsfonds derjenigen Arbeitgeber mit Pensionskassenzusagen.
[1] Quelle: Eigene Berechnung. Der PSV gibt den Beitragssatz im „langjährigen Mittel“ mit 2,7 ‰ an.