Wenn betriebliche Altersversorgung mittelbar durchgeführt wird, spricht man von externen oder versicherungsförmigen Durchführungswegen. Diese umfassen die Direktversicherung, die Pensionskasse und den im Jahr 2002 als fünften Durchführungsweg der bAV eingeführten Pensionsfonds. Arbeitgeber wickeln die bAV mit einem externen Versorgungsträger ab, Beschäftigte haben aber weiterhin einen direkten Rechtsanspruch gegen sie, sollte der Externe für die versprochene Leistung nicht einstehen können. Die Unterstützungskasse gewährt zwar keinen Rechtsanspruch auf Ihre Leistungen, Arbeitgeber müssen auf Grund der Einstandspflicht des Betriebsrentengesetzes aber auch bei mittelbar durchgeführter bAV für zugesagte Leistungen einstehen, sodass Arbeitnehmer nicht den Ausfall Ihrer Anwartschaften zu befürchten haben.

Die externen Durchführungswege unterscheiden sich vor allem in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sowie in arbeitsrechtlichen Einzelheiten der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge.  Mehr dazu erfahren Sie  auf dieser Seite.


 

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist ein in der Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung gegründeter Versorgungsträger, der betriebliche Altersversorgung mittelbar für einen oder mehrere Arbeitgeber durchführt. Sie darf auf Ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren. De facto haben Arbeitnehmer aber dennoch einen sicheren Anspruch auf Leistungen, da der Arbeitgeber der Einstandspflicht nach dem Betriebensrentengesetz unterliegt, sollte die Unterstützungskasse die Leistungen nicht erbringen können.


Es gibt zwei Formen der Unterstützungskasse: Die rückgedeckte und die pauschaldotierte Unterstützungkasse. Die rückgedeckte U-Kasse schließt Rückdeckungsversicherungen zur teilweisen oder vollständigen Ausfinanzierung der Altersversorgungszusagen ab; die pauschaldotierte U-Kasse bildet Rücklagen um Versorgungsversprechen zu erfüllen. Unterstützungskassen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin und genießen daher Freiheiten bei der Kapitalanlage.


Zuwendungen des Arbeitgebers zur Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und als Betriebsausgaben abzugsfähig. Häufig werden Unterstützungskassen auch zur Auslagerung und Bündelung von Betriebsrentnern verwendet.

Direktversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie Versicherungsnehmer einer auf das Leben Ihres Beschäftigen abgeschlossenen Police mit einem Versicherungsunternehmen.


Der Arbeitnehmer erwirbt einen Rechtsanspruch gegen den Versicherer auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, z. B. eine Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente.


Die Versicherungsbeiträge sind in der Ansparphase in gewissem Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei. In der Auszahlungsphase sind die Leistungen als sonstige Einkünfte steuer- und sozialversicherungspflichtig, sollte der Vertrag nach 2004 abgeschlossen worden sein. Für vorher erteilte Zusagen gilt die Pauschalversteuerung in Höhe von 20 % auf die gezahlten Beiträge in der Ansparphase fort.


Betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen abzuwickeln bietet sich besonders für kleinere Personalbestände an. Garantietarife sind im jetzigen Marktumfeld aber wenig lukrativ und verschwinden teils gänzlich aus dem Angebot der Versicherer.

 

Pensionskasse

Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Aktiengesellschaft (AG) gegründet und gewähren ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.


Es kann sich um Einrichtungen einzelner oder mehrerer Unternehmen handeln. Darüber hinaus existieren Wettbewerbspensionskassen am Markt - meist großer Versicherer - deren Mitglieder nicht zwingend wirtschaftlich miteinander verbunden sein müssen.


Ferner sind regulierte und deregulierte Pensionskassen zu unterscheiden. Deregulierte Pensionskassen unterliegen vergleichbar zu Lebensversicherern dem aktuell geltenden Höchstzinssatz ("Garantiezins") von derzeit 0,9 %, während regulierte Pensionskassen auch Tarife mit abweichendem (höheren) Rechnungszins anbieten dürfen, sofern die BaFin dazu die Genehmigung erteilt.

Pensionsfonds

Pensionsfonds stellen den jüngsten der fünf Durchführungswege der bAV dar - sie hielten 2002 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) Einzug ins Betriebsrentenrecht. Ziel war es, mehr Anlagefreiräume zu ermöglichen und sich dabei am amerikanischen Modell zu orientieren, wo Pensionsfonds eine weit zurückreichende Tradition haben.


Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz sind Pensionsfonds eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), die eine kapitalgedeckte Altersversorgung im Namen eines oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern erbringen.


Der Pensionsfonds wird für große Bestände auch häufig gewählt, um Anwartschaften auszulagern, was allerdings einen hohen Kapitalabfluss zur Dotierung benötigt.

 


Wir haben den Überblick

Wir sind ausgewiesene Experten in allen Durchführungswegen der bAV und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Ausgestaltung Ihres Versorgungswerkes. Steuer- uns sozialversicherungsrechtliche Implikationen sowie die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben berücksichtigen wir ebenso wie Ihre personalpolitische Zielsetzung und bilanzielle Auswirkungen der nationalen und internationalen Rechnungslegung. So gelingt es Ihren Beschäftigten mit Unterstützung Ihres Unternehmens und uns als kompetentem Partner eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen - mit oder ohne Integration von Versicherungslösungen, kosteneffizient und rechtssicher.

Die PBG Finance & Service GmbH, eine 100%-ige Tocher der PBG, ist auch als unabhängiger Versicherungsmakler tätig. Gemeinsam finden wir auch im jetzigen Marktumfeld eine attraktive, renditeorientierte Lösung für Ihre mittelbare, betriebliche Altersvorsorge.