Wenn betriebliche Altersversorgung mittelbar durchgeführt wird, spricht man von externen oder versicherungsförmigen Durchführungswegen. Diese umfassen die Direktversicherung, die Pensionskasse und den im Jahr 2002 als fünften Durchführungsweg der bAV eingeführten Pensionsfonds. Arbeitgeber wickeln die bAV mit einem externen Versorgungsträger ab, Beschäftigte haben aber weiterhin einen direkten Rechtsanspruch gegen sie, sollte der Externe für die versprochene Leistung nicht einstehen können. Die Unterstützungskasse gewährt zwar keinen Rechtsanspruch auf Ihre Leistungen, Arbeitgeber müssen auf Grund der Einstandspflicht des Betriebsrentengesetzes aber auch bei mittelbar durchgeführter bAV für zugesagte Leistungen einstehen, sodass Arbeitnehmer nicht den Ausfall Ihrer Anwartschaften zu befürchten haben.
Die externen Durchführungswege unterscheiden sich vor allem in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sowie in arbeitsrechtlichen Einzelheiten der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge. Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite.
UnterstützungskasseEine Unterstützungskasse ist ein in der Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung gegründeter Versorgungsträger, der betriebliche Altersversorgung mittelbar für einen oder mehrere Arbeitgeber durchführt. Sie darf auf Ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren. De facto haben Arbeitnehmer aber dennoch einen sicheren Anspruch auf Leistungen, da der Arbeitgeber der Einstandspflicht nach dem Betriebensrentengesetz unterliegt, sollte die Unterstützungskasse die Leistungen nicht erbringen können.
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DirektversicherungAls Arbeitgeber sind Sie Versicherungsnehmer einer auf das Leben Ihres Beschäftigen abgeschlossenen Police mit einem Versicherungsunternehmen.
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PensionskassePensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Aktiengesellschaft (AG) gegründet und gewähren ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.
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PensionsfondsPensionsfonds stellen den jüngsten der fünf Durchführungswege der bAV dar - sie hielten 2002 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) Einzug ins Betriebsrentenrecht. Ziel war es, mehr Anlagefreiräume zu ermöglichen und sich dabei am amerikanischen Modell zu orientieren, wo Pensionsfonds eine weit zurückreichende Tradition haben.
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Wir haben den Überblick
Wir sind ausgewiesene Experten in allen Durchführungswegen der bAV und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Ausgestaltung Ihres Versorgungswerkes. Steuer- uns sozialversicherungsrechtliche Implikationen sowie die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben berücksichtigen wir ebenso wie Ihre personalpolitische Zielsetzung und bilanzielle Auswirkungen der nationalen und internationalen Rechnungslegung. So gelingt es Ihren Beschäftigten mit Unterstützung Ihres Unternehmens und uns als kompetentem Partner eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen - mit oder ohne Integration von Versicherungslösungen, kosteneffizient und rechtssicher.
Die PBG Finance & Service GmbH, eine 100%-ige Tocher der PBG, ist auch als unabhängiger Versicherungsmakler tätig. Gemeinsam finden wir auch im jetzigen Marktumfeld eine attraktive, renditeorientierte Lösung für Ihre mittelbare, betriebliche Altersvorsorge.