Als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) informiert der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz für 2023. Der Beitrag im Jahr 2022 lag bei 1,8 ‰ und aktuell geht der PSV davon aus, dass er im Jahr 2023 im Bereich von 2,0 ‰ und somit weiterhin im Mittel der letzten zehn Jahre liegen wird.
PSV-Beitrag 2023 – Beitragssatz voraussichtlich bei 2,0 ‰
Der PSV berichtet in seiner aktuellen Mitglieder-Information, dass das bisherige Schadengeschehen etwa 50 % über dem Vorjahresniveau liege, es weiterhin viele Unsicherheiten an den Kapitalmärkten bestehen, aber das Anlagejahr bislang positiven verlaufen sei. Gemessen an den letzten Jahrzehnten, handelt es sich um ein Jahr mit einem durchschnittlichen Schadenvolumen und man daher mit einem Beitragssatz von 2,0 ‰ rechnen könne. Der erwartete Beitragssatz sei aber ausdrücklich eine unter Vorbehalt stehende Prognose, da man im weiteren Jahresverlauf weitere Großschäden mit entsprechenden Schadenvolumina nicht ausschließen könne und diese einen höheren Beitragssatz erforderlich machen würden. Die anhaltend hohe Inflation wirke ebenfalls belastend, trotz leicht rückläufiger Tendenzen.
Der Beitragssatz des PSV bewegte sich zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009) in den bisherigen 49 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,49 ‰[1].
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[1] Quelle: Eigene Berechnung. Der PSV gibt den Beitragssatz im „langjährigen Mittel“ mit 2,7 ‰ an.