Zu Beginn eines jeden Halbjahres veröffentlicht die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz. Er liegt zum 1. Juli 2017 seit nun einem Jahr unverändert bei -0,88 %. Der Basiszins ist die Grundlage zur Ermittlung des gesetzlichen Verzugszinses, welcher für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern einschlägig ist. Eine verspätete Zahlung von Versorgungsleistungen fällt auch hierunter.
Weitere Informationen zu Basis- und Verzugszins sowie eine historische Übersicht über die Zinshöhe finden Sie in der aktuellen PBG-Info.